Moralischer Sexismus

Marcel Alexander NiggliMoralischer SexismusContraLegem201815456

Moralischer Sexismus

Marcel Alexander Niggli

Die Umkehr der Beweislast bei Sachverhalten mit Bezug zur Sexualität stammt zwar aus den USA (Title IX), hat aber längst auch uns erreicht. Nur: Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts bleibt Sexismus, auch wenn das moralisch begründet wird.

54 Man kann Menschen abwerten, indem man sie als minderwertig bezeichnet oder behandelt. Eine Minderberechtigung ist Folge ihrer Minderwertigkeit. Man kann sie aber auch als minderberechtigt bezeichnen oder behandeln, alsdann ihre Minderberechtigung eine Minderwertigkeit impliziert. Beschränkt man die Rechte eines Menschen oder einer Gruppe, ganz egal aus welchen Gründen, negiert man notwendig eine gleichberechtigte Stellung als autonome Wesen. Dies gilt auch dann, wenn man sie – mit den besten Absichten und zu ihrem vermeintlich Besten – als schutzbedürftig qualifiziert, als unterstützungs- und förderungsbedürftig. Denn mit Schutz, Unterstützung und Förderung verlieren sie zwingend den Status gleichwertiger autonomer Wesen; sie regredieren in den Status von Kindern. Die tragische Aporie besteht darin, dass es keinen Schutz ohne Aufhebung der Gleichwertigkeit geben kann. Die Erkenntnis ist existentiell: Es gibt keine Gleichberechtigung ohne Gleichverpflichtung. Freiheit ist nur ein anderes Wort für Verantwortung.

In einer Freiburger Universitätszeitschrift ist vor kurzem ein kleiner Beitrag erschienen, worin sich dessen Autorin über die Tatsache enerviert, dass ein Lehrbeauftragter der Universität, der auf Tinder eine Studentin getroffen hat, die Konversation nicht abgebrochen hat. Nun muss man wissen, und wer mit Studenten spricht oder sich über die Medien informiert weiss das natürlich, dass Tinder alles andere ist, als eine Plattform, die dazu dient, längerfristige Partnerschaften zu vermitteln. Wer auf Tinder geht, sucht üblicherweise keine längerfristigen Partner. Die angemeldeten Teilnehmer werden nur mit ihrem Foto gezeigt, das man nach Links oder Rechts «wischen» kann, je nachdem, ob das Gegenüber gefällt. Nur wenn beide sich gegenseitig gefallen, ist eine Kontaktaufnahme möglich.

Lassen wir einmal beiseite, dass die Autorin die Funktionen Lehrbeauftragte und Professoren als austauschbar verwendet, obwohl sie doch zumindest hinsichtlich des Alters typischerweise erheblich differieren. Sprachlos bleiben wir allemal. Der fragliche Lehrbeauftragte «treibe sich auf Tinder» herum. Das kann man natürlich, wenn man den Zweck von Tinder berücksichtigt, so bezeichnen. Bleibt aber die dringende Frage, warum das nur für den Mann gelten soll, nicht aber für die fragliche Studentin. Wie sollte man denn deren Verhalten bezeichnen? Gewiss scheint einzig, dass man sich den Vorwurf des Sexismus einhandeln würde, wollte man es ebenfalls als «Herumtreiben» bezeichnen. Unabhängig von der Rechtslage hält unsere Autorin Affären 55 zwischen Unterrichtenden und Unterrichteten für unseriös, insbesondere wenn sie «von den Dozierenden aktiv gesucht» würden. Wir fragen uns, ob denn bereits die Benutzung von Tinder ein solches aktives Suchen darstellt. Höchst verwundert registrieren wir, dass die Autorin berichtet, die Studentin hätte sich «explizit als solche zu erkennen» gegeben. Das heisst doch nichts anderes, als dass es die Studentin war, die ihren Dozenten erkannt hatte, und nicht umgekehrt, denn offensichtlich hatte der ohne Belehrung seine Studentin nicht als solche erkannt. Angesichts des Zahlenverhältnisses scheint es tatsächlich deutlich wahrscheinlicher, dass die Unterrichteten ihre Dozenten erkennen als umgekehrt. War es also die Studentin, und nicht der Dozent, die aktiv eine Affäre gesucht hat? Und warum spricht die Autorin darüber nicht? Ist das tatsächlich die Position einer emanzipierten Frau?

Wer Avancen fürchtet, sollte vielleicht weniger die Universität meiden, als aufhören, sich auf Tinder «herumzutreiben».

Eine Frau meldet sich bei einer Dating-App an und sucht nach einem Partner bzw. Zeitvertreib. Sie erkennt einen ihrer Lehrbeauftragten und gibt sich ihm, der sie nicht erkennt, als seine Studentin zu erkennen. Und dann erwartet sie, dass ihr Gegenüber den Kontakt abbricht? Warum tut sie dies nicht selbst? Warum bricht sie nicht ab, als sie ihn erkennt? Was genau muss er ihr gegenüber schliessen, wenn sie ihm eröffnet, sie sei seine Studentin? Dass sie eine Agente provocatrice sei? Wieso ist für die Autorin des Artikels relevant, was der Mann, nicht aber, was die Frau tut? Sind das die emanzipierten Frauen der Gegenwart? Gott behüte uns! Die moderne Frau darf heute auf die Suche nach Sex gehen, aber wenn sie ihn erhält, kann sie sich immer noch beklagen. Natürlich auch, wenn sie ihn nicht erhält. Um das gesellschaftliche Tabu zu variieren: Wir stellen uns vor, die Frau trifft auf Tinder den Partner ihrer besten Freundin, der sie nicht erkennt, oder noch lustiger: sie trifft auf den Lebenspartner ihrer Mutter, der nichts weiss von ihrer Existenz. In all diesen Fällen weist sie den anderen nicht ab, sondern qualifiziert ihn durch Wischen in die richtige Richtung als akzeptablen Partner und öffnet damit die Möglichkeit der Kommunikation. Dann gibt sie sich dem Gegenüber zu erkennen. Warum sollte es am Gegenüber liegen, den Kontakt abzubrechen? Warum nicht an unserer Studentin? Weil sie nur herausfinden möchte, wie ihr Gegenüber reagiert? Und was, wenn das Gegenüber dasselbe sagt? Wäre es weniger glaubhaft, wenn es von einem Mann kommt? Weil es Pflicht des Mannes ist, in dieser Situation die Verantwortung zu tragen? Aber warum seine, warum nur seine? Das alles entspricht zwar einem allgemeinen Trend (erinnert sei nur an Chapter IX der Obama-Administration, ein Erlass, der an sich genügt, um dieser Regierung die Aureole zu nehmen, die ihr viele zuschreiben), bleibt aber durch und durch diskriminierend.

Philosophisch interessant ist nun, dass eine solche Position nicht nur diskriminierend ist, sondern kardinal der Gleichberechtigung zuwiderläuft. Zwar ist es heute recht geläufig, sich als Opfer zu präsentieren, doch schliesst das eben notwendig und automatisch eine gleichberechtigte Position aus. Opfer sind Kindern vergleichbar und ihnen funktionsäquivalent. Beide müssen beschützt, geschont und unterstützt werden. Wer aber beschützt werden will, kann nicht gleichzeitig eine gleichwertige und gleichberechtigte Position beanspruchen. Seine Autonomie ist durch «Schutz», «Förderung» und «Schonung» not- 56 wendig und unumgänglich eingeschränkt und an diejenigen abgetreten, die Schutz, Förderung und Schonung verantworten. Wer mithin Frauen «schützen» will, degradiert sie zu etwas Schutzbedürftigem, ganz analog einem Kind, das zwar durchaus äussern darf, was es will, das aber letztlich davon abhängig bleibt, was die Erziehungsberechtigten als «sein Bestes» erkennen. Das kann notwendig sein und gegebenenfalls auch richtig, autonom ist es nicht. Man kann nicht gleichzeitig Schutzbedürftigkeit und Autonomie einfordern. Das eine widerstrebt dem anderen. Doch zurück zum Aufsatz und unserer Autorin:

«Die Universität vertrete die Werte des christlichen Humanismus und will [sic!] die Präsenz von Frauen in der Wissenschaft stärken. Die Tinder-Aktivität des Lehrbeauftragten [merkwürdigerweise aber nicht diejenige der Studentin!] stellt dieses Leitbild zumindest in Frage [wobei man sich schon fragen kann, was genau an sexuellem Begehren unchristlich oder inhuman wäre, und warum das offenbar nur auf das männliche Begehren zutreffen sollte]. Wer schon im Studium mit Avancen vom Lehrkörper rechnen muss [auf Tinder wohlgemerkt, nicht an der Universität, auf Tinder, wo man solche Avancen überhaupt erst ermöglichen muss], der überlegt es sich zweimal, ob er später in einem solchen Umfeld arbeiten möchte [im universitären Umfeld oder demjenigen von Tinder?].»

Wer Avancen fürchtet, sollte vielleicht weniger die Universität meiden, als aufhören, sich auf Tinder «herumzutreiben». Hier erlebt er hoffentlich genau solche Avancen, dafür nämlich ist die Plattform gedacht. Wer aber Avancen selbst dort fürchtet, wo er – wie auf Tinder – ausdrücklich dazu einlädt und sie überhaupt erst dadurch ermöglicht, dass er sich anmeldet und dann beim fraglichen Gegenüber auch noch ein gutheissendes Urteil abgibt, der lehnt die Verantwortung für das eigene Verhalten ab. Und wer das tut, gehört vielleicht tatsächlich nicht an eine Universität.

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Moralischer Sexismus
von Marcel Alexander Niggli
Niggli. Moralischer Sexismus. M. Contral
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