Für das demokratische Recht, wider die Regulierung

Dimitrios KarathanassisFür das demokratische Recht, wider die RegulierungIsaiah's CornerContraLegem2018297102

Für das demokratische Recht, wider die Regulierung

Dimitrios Karathanassis

Wie Regulierung die Freiheit bedroht

97 Die Möglichkeit menschlichen Zusammenlebens hängt von der Vereinbarung gültiger Regeln ab. Die Ur-Form dieser Regeln besteht aus dem Dualismus «Du darfst – Du darfst nicht». Durch diesen Dualismus werden dem menschlichen Handeln Grenzen gesetzt. Zwecks Zusammenlebens werden gewisse Handlungen verboten. Die Akzeptanz dieses Dualismus, und sei es in einer sehr rudimentären Art und Weise, markiert den ersten Schritt von der Willkür des Stärkeren weg hin zu einer Ordnung, in der menschliches Zusammenleben nicht nur auf Gewalt, sondern auf normative Grundlagen gestellt wird. Nicht Gewalt und Kraft entscheiden über das Mögliche, sondern eine Verabredung unter den Zusammenlebenden. Es ist eine erste Grenzziehung des menschlichen Handelns, eine Freiheitsbeschränkung. Diese mutet notwendig an, weil Evolution, biologisch und soziologisch, eine Gemeinschaft, also ein Zusammenwirken benötigt. Indem also menschliche Handlungen und Verhaltensweisen dem Dualismus des Dürfens/Nicht-Dürfens unterworfen werden, entsteht der Raum für eine kulturelle Entwicklung, die auch die Genese von Recht erlaubt.

In einem sehr rudimentären Stadium reicht für die menschliche Gemeinschaft der Dualismus des Dürfens/Nicht-Dürfens aus. Indem definiert wird, was erlaubt ist (und was nicht), werden die Voraussetzungen für ein menschliches Miteinander geschaffen und eine gewisse, für die weitere Entwicklung notwendige Stabilität geschaffen. Einhergehend mit der weiteren Entwicklung entsteht aber das Bedürfnis nach komplexeren Regeln. Das Zusammenleben kann also nicht mehr nur durch diesen Dualismus gesteuert werden, weil die Organisation der Gemeinschaft neben den Einschränkungen gewisse Pflichten entstehen lässt.

Parallel mit der Notwendigkeit der Arbeitsteilung, anfänglich vor allem zwecks besserer Überlebenschancen, wird der Dualismus des Dürfens/Nicht-Dürfens ergänzt durch ein Müssen, also einer konkreten Aufforderung an die einzelnen Individuen, bestimmte Handlungen vorzunehmen. Die Erweiterung des Dualismus Dürfens/Nicht-Dürfens durch das Müssen ist also der zweite Schritt. Und er ist wichtig: eine Gemeinschaft, die nur mit dem Dürfen/Nicht-Dürfen lebt, ist eine Zweckgemeinschaft, in der keine Verantwortung zugeteilt wird. Erst mit dem Müssen entsteht eine Aufforderung, im Sinne eines kollektiven Zieles etwas aktiv zu tun und dafür die Verantwortung zu tragen. Auch hier steht primär das Überleben der Gemeinschaft im Mittelpunkt, so sind beispielsweise in der Erntezeit die Felder zu ernten und die belastbaren Individuen müssen allesamt helfen, die Ernte einzufahren.

Anfänglich resultiert das Müssen aus der puren Notwendigkeit, gewisse Handlungen vorzunehmen. Die Ernte, die Jagd, das Anlegen von Vorräten. Die Erweiterung der zwischenmenschlichen Regeln, also des Dualismus Dürfens/Nicht-Dürfens, schafft aber, notwendigerweise, eine neue Kategorie von Rollen in der Gemeinschaft: die Herrschaft. Herrschaft ist hier nicht nur die Kumulation von Stärke und Gewalt, sondern die auf Regeln basierende Ausübung 98 von Macht. Während der Dualismus Dürfen/Nicht-Dürfen einzig bedingt, dass festgesetzt wird, was nicht erlaubt ist, erfordert die Erweiterung der Spielregeln durch das Müssen eine inhaltliche Ausgestaltung, was wann wie getan werden muss. Da in den anfänglichen Strukturen zwischenmenschlichen Zusammenlebens primär das Überleben gesichert werden muss, erstaunt es nicht, dass die Herrschaft, und damit die Ausgestaltung des Müssens, den Ältesten übertragen wird. Diese nämlich verfügen im Gegensatz zu den Jüngeren über die notwendige Erfahrung, was wann wie gemacht werden muss, um das Überleben der Gemeinschaft zu sichern.

In dieser, von Max Weber als traditionelle Herrschaft bezeichneten Form der Attribuierung von Rollen, entsteht fast automatisch ein System der Hierarchie. Durch die sich herauskristallisierende Hierarchie kann eine effiziente und erfolgreiche Koordinierung der einzelnen Individuen erfolgen, die der zunehmenden Komplexität gerecht wird, respektive diese selber schafft und damit eine weitere Entwicklung erlaubt.

Auch die Erweiterung des menschlichen Handelns durch das Müssen ist eine Freiheitseinschränkung. Und wie beim Dualismus des Dürfens/Nicht-Dürfens mutet diese Einschränkung notwendig an, weil erst durch die vom Müssen getragene Koordination die Grundlage gelegt wird für eine biologische und soziologische Evolution.

Im weiteren Verlauf werden die für das Überleben notwendigen Aufforderungen sodann mit einer Wertung versehen: Das Müssen wird nicht mehr allein durch die Stellung und das Wissen der Älteren legitimiert – diese reichen auf lange Sicht nämlich nicht mehr aus – sondern erhält Geltung durch einen Bezug zu einer metaphysischen Ordnung. Es entstehen Gottheiten und Mythen, welche einerseits das Unerklärliche zu erklären versuchen, andererseits aber eine schwer angreifbare Ordnung schaffen. In diesen Anfängen menschlichen Zusammenlebens ist das Religiöse vom Politischen (als Struktur gesellschaftlicher Ordnung) kaum zu trennen. Das Müssen als normative Aufforderung zwischenmenschlicher Regeln erhält eine Wertung: es ist nicht nur notwendig, etwas so und dann zu tun, sondern es ist auch richtig, also moralisch, religiös, etc. geboten. Im Vordergrund steht also nicht mehr der freiheitseinschränkende Dualismus des Dürfens/Nicht-Dürfens, der seine Struktur daraus bezieht, was als Dürfen/Nicht-Dürfen zwischen den Individuen vereinbart worden ist. Vielmehr besteht nun eine weitere Freiheitseinschränkung, und zwar nicht nur die Aufforderung als solche, sondern die Aufforderung als Ausdruck einer Wertung. Nicht nur die Handlung, sondern auch ihre Richtigkeit wird den Individuen aufgedrängt. Und selbstverständlich bezieht die Wertung von Handlungen nicht nur das Müssen ein, sondern auch den Dualismus des Dürfens/Nicht-Dürfens, man denke an die Zehn Gebote.

Durch die Wertung zwischenmenschlicher Regeln wird die Büchse der Pandora geöffnet, ein unumkehrbarer Prozess wird losgetreten. Im Zusammenspiel von Religiösem, Moralischem, Ethischem, Ideologischem entstehen Weltbilder, die sich im besten Fall in der jeweiligen Ordnung menschlichen Zusammenlebens widerspiegeln. Durch das immer komplexer werdende Zusammenleben entsteht zudem das Bedürfnis immer mehr ins Detail gehend alle möglichen Facetten menschlichen Handelns abzudecken. Die immer stärker zementierte Herrschaft nimmt Formen der (Gott-)Monarchie und des Absolutismus an, die nicht mehr der Gedanke ans das Überleben der Gemeinschaft trägt, sondern eine bestimmte Ordnung, die ausnahmslos die herrschende Klasse bevorzugt und auf einer klaren Hierarchie basiert. Der Dualismus Dürfen/Nicht-Dürfen wird nicht mehr von der Notwendigkeit zur Koordination zwecks Überlebens getragen (auch wenn es so propagiert wird), sondern ist überlagert durch Postulate unterschiedlicher Ideologien. Das strenge Müssen, aus welchem Grund auch immer legitimiert, verdrängt damit den milderen Dualismus. Es entsteht Recht als ein Me- 99 chanismus und ein Regelkatalog, welcher die geltende Wertordnung widerspiegelt und die Verstösse dagegen sanktioniert. Recht ist in diesem Stadium kein Schutz vor Willkür, sondern klarerweise ein Instrument zur Durchsetzung von Herrschaft.

Dieser Prozess zieht sich weiter, bis die Freiheitseinschränkungen nicht mehr erträglich werden, meist aus ökonomischen Gründen, wenn also hierarchisch benachteiligte Gruppen ihre zugewiesene Stellung nicht mehr hinnehmen wollen. Es entstehen Gegenbewegungen, die zwecks Vereinigungen aller Benachteiligten den Umsturz der geltenden Ordnung «auf ihre Fahnen schreiben» und eine alternative Werteordnung präsentieren. Es war ein solcher Umsturzversuch, der im 5. Jahrhundert in Athen nach heftigem Ringen des Adels und der vermögenden Bürger mit dem einfachen Volk die Demokratie hervorbrachte.

Werte- und ideologiebelastete Regulierung verdrängt liberales, also demokratisches Recht.

Die Demokratie schafft allerdings nicht nur das Recht der Mitbestimmung, sondern bildet vor allem den Nährboden, damit demokratisches Recht entstehen kann. Denn in einer Gemeinschaft, in der Gleichheit herrschen soll, müssen die zwischenmenschlichen Beziehungen neu geregelt werden. Sie können nicht einfach der Willkür eines Herrschers unterworfen werden, sondern müssen durch einen Mechanismus reguliert werden, der für alle gleich und gleich sichtbar ist: demokratisches Recht. Das Recht, bis dahin ein Herrschaftsmechanismus, wandelt sich zum demokratischen Recht, es erhält eine Schutz- und Abwehrwirkung gegen den Willen und die Willkür der Anderen. Das Müssen weicht damit dem ursprünglichen Dualismus des Dürfens/Nicht-Dürfens, der Prozess wird also umgekehrt, die ersten «Freiheitsrechte» entstehen. Den Höhepunkt findet diese Entwicklung in den modernen, laizistischen Rechtsstaaten des Westens, in denen die liberale Grundordnung wesentlich ist und in vielen Fällen auch ihren Gründungsmythos bildet. Dem demokratischen Recht gelingt es damit, den Dualismus Dürfen/Nicht-Dürfen, freilich in eingeschränkter und doch komplexer Form, als Grundlage menschlichen Zusammenlebens zu definieren, ohne dass ein umfassendes freiheitseinschränkendes Müssen notwendig wäre, um Herrschaft, Ordnung oder das Überleben zu sichern.

Der Erfolg des Westens basiert allerdings nicht nur auf dem demokratischen Recht, sondern in einer für lange Zeit erfolgreichen Symbiose mit dem Kapitalismus. Es darf nicht verwundern, dass die Abnabelung Europas von seinen alten, traditionellen, meist monarchischen Herrschaftssystemen das demokratische Recht und den auf die individuelle Freiheit (Stichwort: Eigentumsschutz) basierenden Kapitalismus gleichzeitig hervorbringt. Das 19. Jahrhundert schafft die Weichen für die Entstehung der westlichen Rechtsstaaten des 20. Jahrhunderts.

Während die erwähnte Symbiose zwischen Kapitalismus und demokratischem Recht zu einem einmaligen Erfolg für den Westen im 20. Jahrhundert führte und schliesslich auch das alternative Modell des Sozialismus/Kommunismus niederrang, werden nun im Westen seit Ende des letzten Jahrhunderts Stimmen laut, die den Kapitalismus verantwortlich machen für Gier und Ausbeutung. Diverse Wirtschafts- und Finanzkrisen haben ihren Beitrag geleistet, dass der Kapitalismus, auch in der Form der sozialen Marktwirtschaft, immer kritischer beäugt wird. Einer der wesentlichen Kritikpunkte lautet, dass die vom Kapitalismus Begünstigten keine gesellschaftliche Verantwortung übernehmen würden, also eine 100 «Privatisierung der Gewinne und eine Sozialisierung der Verluste» stattfinden würde. Es wird dabei verkannt, dass das Problem nicht der Kapitalismus ist, der ohne Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit auf Dauer nicht funktionieren kann, sondern das demokratische Recht, welches eben möglichst den Dualismus des Dürfens/Nicht-Dürfens betont und von jeglicher liberalfeindlichen Ideologie eines Müssens absieht. Ohne ein Müssen aber gibt es, wie oben schon skizziert, auch keine strikte Zuweisung von Verantwortung. Ohne ein Müssen gibt es keine spezifischen Rollen und keine Sanktionierung, wenn gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden. Der Freiheit gewährende Dualismus des Dürfens/Nicht-Dürfens erlaubt, immer im Rahmen der geltenden Rechtsordnung, die gesellschaftliche Verantwortung zu minimieren, weil es schlicht keinen umfänglichen Zwang dazu gibt. Die Erhebung von Steuern als Teil des gesellschaftlichen Beitrages fällt da nur wenig ins Gewicht.

Auf der Suche nach einer gesellschaftlichen Antwort darauf hat der Gesetzgeber ein Unwesen erschaffen, dass die unstrittigen Probleme des Verantwortungsvakuums in den westlichen Staaten allerdings verschärft: die Regulierung.

Einhergehend mit den diversen Wirtschafts- und Finanzkrisen der jüngeren Vergangenheit hat sich die Vorstellung durchgesetzt, dass die grossen «Player» auf dem Feld des Kapitalismus «an die Leine genommen» werden müssten. Banken, Fonds, Versicherungen etc. haben in den letzten Jahren in der Schweiz und auf globaler Ebene ein nie da gesehenes Korsett an Spielregeln übergestülpt bekommen, das nicht mehr den Dualismus des Dürfens/Nicht-Dürfens des demokratischen Rechts widerspiegelt, sondern seine Legitimation aus einer Ideologie bezieht, nämlich die, dass strenge Kontrollen und eine rigorose Aufsicht elementar für das Staatswohl seien.

Eine Aufsicht über und eine Kontrolle von Regeln dürfte unbestrittenermassen für jedes gesellschaftliche Zusammenleben unabdingbar sein. Die grosse Leistung des demokratischen Rechts ist es sodann, dass es die Kontrolle des Dualismus des Dürfens/Nicht-Dürfens zwar durch die errichteten Instanzen überprüfen lässt, seine Grenzen aber dann erkennt, wenn die Thematik rechtspolitisch wird. In diesen Fällen weicht das demokratische Recht (konkret: die Rechtsprechung) dem Mechanismus der Wahl, also des unmittelbaren Ausdruckes des Willens der (Mehrheit der) Gemeinschaft. Das demokratische Recht prüft also die Handlung daraufhin, ob sie mit der Rechtsordnung kompatibel ist. Nicht geprüft wird, ob die Handlung einer bestimmten Werteordnung gerecht wird. Diese Frage zu beantworten obliegt nicht dem demokratischem Recht, sondern dem demos.

Bei der Regulierung hingegen setzt sich die Exekutive (freilich gewählt, aber nicht selten im undurchsichtigen Kleid der Büro- und Technokratie gekleidet) daran, gewisse Handlungen nicht nur durch die Linse des Dürfens/Nicht-Dürfens zu überprüfen, sondern diese mit einem werte- und ideologiebelasteten Inhalt zu füllen. Dies geschieht weniger über die Normen selber – denn diese spiegeln formell in der Regel den Dualismus des demokratischen Rechts, also des Dürfens/Nicht-Dürfens wider –, sondern vielmehr durch die Schaffung und Auslegung der Regulierungsnormen, sowie die Sanktionierung gegen deren Verstösse durch die gleiche Instanz. Die FINMA ist dafür das Paradebeispiel, beherrscht und kontrolliert sie doch faktisch den gesamten Regulierungsprozess als «Hüterin der Finanzinstitute». Von den einzelnen Rundschreiben bis hin zu den Sanktionen bestimmt sie selber, wie sie ihre selbstaufgestellten Regeln angewendet haben will. Sie folgt dabei einer klaren Ideologie, der des «sauberen und transparenten» Finanzplatzes Schweiz und dessen Schutz. Durch ihre faktische Macht, gestützt auch auf die gesellschaftlich dominante Vorstellung der Notwendigkeit der Regulierung und Kontrolle, die Regeln nach ihrem Bild zu gestalten, erweitert sie den Dualismus des Dürfens/Nicht-Dürfens durch ein von ihr definiertes Müssen. Es erfolgt 101 also eine werte- und ideologiebedingte Freiheitseinschränkung, auch bedingt dadurch, dass die Regulierungsbehörden zunehmend Gründe für ihre eigene Legitimation finden müssen.

Diese Freiheitseinschränkung für private Akteure, so notwendig sie im Lichte der anhaltenden Krisen erscheinen mag, ist jedoch ein Angriff auf das demokratische Recht. Freiheit wird zwecks eines anderen Wertes, z. B. Wohlstand, Umverteilung, Gerechtigkeit – die Liste der Schlagwörter ist endlos – geopfert. Dadurch aber wird das demokratische Recht zurückgestutzt auf nur Recht, also einem Herrschaftsmechanismus, der eine vorgegebene werte- und ideologiebedingte Ordnung einfordert und zu manifestieren versucht. Die Verwässerung der Gewaltenteilung, wie wir sie zunehmend nicht nur im Finanzbereich, sondern auch in anderen Gebieten beobachten (Stichwort: Ausnahmezustand) ist nur der Anfang. Werte- und ideologiebelastete Regulierung verdrängt liberales, also demokratisches Recht. Der Ruf nach Kontrolle, in vielen Lebensbereichen ist dem schon gefolgt worden, wird erweitert mit dem Ruf nach Überwachung, mit dem Ruf nach Ordnung, mit dem Ruf nach Sanktionen, mit dem Ruf nach Sicherheit.

Die Parallelen zu erstmaligen Evolution des Dualismus Dürfen/Nicht-Dürfen hin zu einem Müssen in Zeiten der komplexer werdenden menschlichen Gemeinschaften sind unübersehbar: auch jetzt sehen sich die einzelnen, ursprünglich nationalstaatlich konstruierten Gesellschaften wachsenden Veränderungen ausgesetzt, sei es durch die zunehmende Globalisierung oder den technischen Fortschritt. Es überrascht daher nicht, dass in diesem Vakuum der Unsicherheit, die Einschränkung der Freiheit als ein Ruf nach Ordnung einsetzt. Der Dualismus Dürfen/Nicht-Dürfen erlaubt in einer sich rapide verändernden Welt schlicht eine zu grosse Bandbreite an Handlungen, die wertemässig nicht mehr fassbar sind. Der Ruf nach einem Müssen ist somit auch der Ruf nach einer Einschränkung dieser Bandbreite an Handlungen. Die Gefahr dabei ist jedoch evident: Das Müssen wird, so bei seiner erstmaligen Emergenz schon und sich seitdem immer wiederholend in allen nicht demokratischen Gebilden (man denke an Monarchien und den Faschismus), nicht demokratisch definiert werden, sondern wie jetzt schon absehbar, als alternativlose Werteordnung präsentiert, als Postulat, das Notwendige zu tun (z. B. die Abschaffung von Bargeld). Dies jedoch bedeutet, dass die regulierenden Instanzen sich auf ein Feld begeben, das ihnen demokratietheoretisch nicht zugeteilt ist: Sie werden zu rechtspolitischen Akteuren. Eine immer mehr zunehmende Anzahl an Privaten wird zu einem Tun verpflichtet, teilweise als Ersatz für mangelnde staatliche Ressourcen, wie bei den Sorgfaltspflichten in der Geldwäschereibekämpfung, bei der Banken die Herkunft und das Ziel der Transaktionen abklären müssen. Mittelbar dazu erfolgt zudem eine Kontrolle aller Akteure, auch der Kunden, also der Bürger: Deren Daten werden ungefiltert gesammelt und über sie Profile erstellt, von denen keiner weiss, wann und wie und von wem sie zukünftig genützt werden. Die Unschuldsvermutung, eine Grundlage des demokratischen Rechts, wird umgekehrt: Die privaten Akteure müssen aktiv darlegen, dass sie nicht gegen Normen verstossen, wobei die Normen von der sie beaufsichtigenden Instanz ausgelegt werden. Regulierung ist also inhaltliche Kontrolle des Tuns. Damit aber bereitet Regulierung das Todesurteil von demokratischem Recht vor. Die Normen, die als Grundlage der Regulierung dienen, spiegeln nicht den Dualismus des Dürfens/Nicht-Dürfens wider, sondern werden zu Eingriffsmechanismen für die Regulierungsbehörden. Demokratisches Recht mit seiner inhärenten Schutzwirkung mutiert zu Recht als Durchsetzungswerkzeug von Macht.

Es soll vorliegend nicht bestritten werden, dass der Mangel an Verantwortlichkeit, den das demokratische Recht in der seiner Symbiose mit dem Kapitalismus gewährt, behoben werden muss. Dieser Mangel darf aber nicht durch die Zuweisung von Rollen, die Definition von richtigem Handeln, kurz: durch eine exzessive 102 Erschaffung eines Müssens erfolgen. Vielmehr muss die gesellschaftliche Verantwortung durch das demokratische Recht selber erfolgen. Das mag paradox erscheinen, da ja gerade das demokratische Recht die gesellschaftliche Verantwortung, also das Tätigwerden für Andere, minimiert. Die Lösung liegt aber im Merkmal Demokratie: Es braucht eine aktivere Teilnahme am gesellschaftlichen Handeln und an den gesellschaftlichen Beschlüssen, denn dadurch wird ein enger Bezug zur unmittelbaren Umwelt geschaffen. Die in Bürokratie versinkenden Konstrukte der westlichen Staaten gehören föderalistisch in kleinste Einheiten fragmentiert, in der Entscheidungsfindung und Konsequenzen unmittelbar für jedermann deutlich werden. Das Problem ist demnach auch nicht das demokratische Recht selber, obwohl es die Verantwortung zu minimieren versteht, sondern die Entfremdung vom demokratischen Recht, also die Möglichkeit, dieses zu nützen und seine Vorzüge zu geniessen, ohne einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Propagiert wird das durch die neoliberale Vorstellung, die den Staat minimiert haben will, indem sie individuelles Handeln fei von gesellschaftlicher Verantwortung halten will. Darin besteht aber das grosse Missverständnis der Demokratie. In der Regel als Herrschaft des Staatsvolkes übersetzt, ist dieser semantische Ansatz unvollständig. Es ist die Herrschaft des Staatsvolkes einerseits und andererseits die Herrschaft des Staatsvolkes für das Staatsvolk und eben nicht nur für das Individuum und die persönliche Entfaltung. Dieses Missverständnis trägt der Demokratiebegriff nicht von Geburt an mit sich. Im antiken Athen war es unmissverständlich klar, dass die Belange des Staates jedermanns Sache waren, dass diese von Allen für Alle geregelt werden mussten. Diese Vorstellung kommt auch in der Französischen Revolution zum Ausdruck, neben liberté und égalité zeigt fraternité an, dass auch eine Verantwortung den Anderen gegenüber existiert. Brechen tut mit diesem Demokratieverständnis die amerikanische Unabhängigkeitserklärung, die einige Jahre vor der französischen Revolution von life, liberty and the persuit of happiness spricht, also einzig die individuellen Merkmale hervorhebt, eine Vorstellung, die noch heute sehr aktuell ist (auch wenn die Erklärung mit «we the people» beginnen mag). Demokratie einzig als topos für die Verwirklichung individueller Ziele jedoch funktioniert nur bedingt, es braucht immer auch Verantwortung für die Gemeinschaft. Verantwortung aber entsteht durch aktive Teilnahme, durch die freiwillige Übernahme von Rollen und Funktionen, in der permanenten Auseinandersetzung mit den Vorstellungen Anderer, im Streit und im Kampf um die eigenen Positionen und im schlussendlichen Kompromiss. Fehlt aber so ein Ansatz, fehlt die Motivation der Bürger sich und den demos gleichermassen zu stützen, es entsteht ein Ordnungsvakuum, das durch ein wertebelastetes Müssen gefüllt wird, um der mangelnden Ordnung Form und Stabilität zu geben. Aus aktiven Bürgern werden somit ausführende Gestalten, aus freien Menschen weisungsgebundene Adressaten von Postulaten. Ohne Verantwortung also keine Freiheit. In dieser Entwicklung fungiert die Regulierung als Brandzünder: Sie ermöglicht, das demokratische Recht abzuschwächen, indem sie inhaltliche Vorgaben erstellt, gewisse und vordefinierte Vorstellungen überträgt und schliesslich der Exekutive die rechtspolitische Verantwortung überlässt. Am Ende wird das demokratische Recht zu einem simplen Recht abgestumpft, zu einem Herrschaftsmechanismus, der Sicherheit und Ordnung zementiert, notfalls und immer häufiger mit Gewalt, statt den Nährboden für Freiheit zu bilden.

In der Konsequenz gibt es also nur zwei Optionen: Entweder wir ergreifen wieder aktiv vermehrt durch Demokratie und demokratisches Recht in die Belange des demos ein und überbrücken damit die Unsicherheit einer unsteten Weltordnung. Oder aber wir überlassen die Gestaltung der Welt Instanzen und Kräften, die uns erst regulatorisch und dann noch zwingender und noch bestimmter ein Müssen aufzwingen, uns somit zu ausführenden Kräften einer fremdkonstruierten Ordnung machen.

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Für das demokratische Recht, wider die Regulierung
von Dimitrios Karathanassis
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