Andrej

Alain Joset Andrej M ContraLegem20182 41 43

Andrej

Alain Joset

41 Endlich ist es still. Ruhig ist es nur selten und nachts. Andrej ist wach und schliesst die Augen. In solchen Momenten verschwinden die Umrisse seiner kleinen, einfach eingerichteten Zelle, die – von seinem Bett aus – jeden Tag gleich erscheinen. Andrej erkennt die sanften Hügel seiner Heimatprovinz im Süden Moldawiens. Er hört den Fluss, der durch sein Dorf fliesst und er kann die Geborgenheit des Waldes riechen, der bis nah an sein kleines Haus ragt und ihm seit seiner Jugend so vertraut ist. Manchmal glaubt er gar, den salzigen Wind auf seiner Haut zu spüren, der oft vom Schwarzen Meer her in die Täler Südmoldawiens weht. In solchen Momenten erinnert er sich auch an die feinen Stimmen seiner beiden noch kleinen Kinder und die dunklen Augen seiner Ehefrau. Seine Liebsten, die er seit Wochen vermisst, sind dann ganz nah und wirklich und Andrej kann nicht glauben, dass er hier in der Schweiz in einem Gefängnis sitzt.

Andrej verbrachte eine glückliche Jugend. Er ist gut erzogen und eher schüchtern. Er lebte mit seinen Geschwistern und seinen Eltern in einem kleinen Dorf in der Nähe von Cahul. Andrej ging mehrere Jahre zur Schule und die Familie hatte ein Auskommen. Sein Vater arbeitete als Näher in einer Fabrik, die im Auftrag einer Schweizer Firma Textilien produzierte.

Andrej hat nach der Schule eine Lehre als Möbelschreiner absolviert und ist seit ein paar Jahren verheiratet. Seit Kurzem ist seine bereits betagte Mutter schwer erkrankt. Er konnte in Moldawien keine Arbeit finden, um seine Familie zu ernähren. Die Fabrik, in der sein Vater lange Jahre gearbeitet hatte, wurde geschlossen, als die Schweizer Firma die Produktion ihrer Textilien nach Südostasien verlagerte. Der Anblick der zerrissenen Kleider seiner hungrigen Kinder und das eigene Unvermögen als Familienvater waren für Andrej unerträglich. Er beschloss, im nahen Ausland auf Arbeitssuche zu gehen, aber niemand hatte Arbeit für ihn. Andrej reiste schliesslich – zusammen mit einem Jugendfreund – unbemerkt in die Schweiz ein. Sein Kollege zeigte und erklärte ihm, wie man effizient und lautlos in Einfamilienhäuser einbricht. Andrej lernte schnell. Der Umgang mit Werkzeugen ist ihm vertraut. Andrej achtete darauf, dass in den Häusern, in die er einstieg, niemand zu Hause war. Er wollte keinen Menschen begegnen. Er verabscheute seine neue Arbeit und hatte – zumindest am Anfang – schreckliche Schuldgefühle. Andrej klaute Schmuck, Unterhaltungselektronik und Bargeld. Ein seltsamer Kollege seines Freundes verhökerte es weiter. Andrej musste im Wald oder bei unsympathischen Bekannten übernachten. Viel Geld verdiente er nicht. Ein bisschen davon konnte er nach Hause schicken. Andrej fror oft, war ungepflegt und vermisste seine Familie.

Eines Tages, im Frühling 2016, wird Andrej von der Polizei in flagranti erwischt und verhaftet. Er leistet keinen Widerstand. Der Polizist erklärt ihm bei der Verhaftung, dass er das Recht habe, eine Rechtsvertretung beizuziehen. Andrej weiss nicht, wie er sich verhalten soll, entschliesst sich dann aber, mit einem Anwalt zu 42 sprechen. Andrej wartet daraufhin vier Stunden in einer Tageszelle der Staatsanwaltschaft. Dann, endlich, erscheint der Anwalt mit einer Dolmetscherin. Andrej kann sich mit der kurzfristig aufgebotenen Übersetzerin nicht in seiner Muttersprache unterhalten und versteht sie nur teilweise. Andrej will dem unbekannten Anwalt seine unglückliche und ausweglose Situation erklären, der erwidert ihm jedoch, dass jetzt für seine Geschichte nicht genügend Zeit zur Verfügung stehe. Stattdessen überreicht der Anwalt ihm eine Visitenkarte und erzählt etwas von Strafverteidigung, Berufsgeheimnis des Anwaltes und der Dolmetscherin sowie von einer bevorstehenden Einvernahme. Der Anwalt, der Andrej gegenübersitzt, ist jung und hat wache Augen. Er wirkt aber irgendwie etwas gelangweilt. Andrej erwidert ehrlich, dass er kein Geld habe, um sich einen Verteidiger leisten zu können. Der Anwalt beruhigt ihn und meint, dass er eine amtliche Verteidigung beantragen würde. In so einem Fall würden die Verteidigungskosten durch den Staat übernommen. Andrej kann das nicht verstehen. In seinem Heimatland arbeitet ein Anwalt immer für denjenigen, der ihn bezahlt. Andrej wird misstrauisch. Der Anwalt rät ihm, anlässlich der bevorstehenden Einvernahme zu schweigen. Auch das kann Andrej nicht verstehen. Er will sich verteidigen. Er will der Welt seine missliche Situation erklären, die Armut in seiner Heimat und die Not seiner Kinder.

Die Einvernahme beginnt. Als Übersetzerin fungiert dieselbe Dolmetscherin wie beim 20-minütigen Gespräch mit dem Anwalt. Sie ist nicht mehr so freundlich und wirkt streng. Manchmal lacht sie zusammen mit dem Polizisten. Andrej fühlt sich betrogen. Er ist verwirrt und er weiss nicht, wie er sich verhalten soll. Die Fragen des Polizisten beantwortet er teilnahmslos, einen Teil der Vorwürfe bestreitet er, einen Teil gibt er zu. In Gedanken ist er bei seiner Familie. Der Anwalt sagt während der ganzen Einvernahme kein Wort. In einer Nebenbemerkung bezeichnet der Polizeibeamte ihn einmal als «typischen Kriminaltouristen». Andrej blickt kurz zu seinem Verteidiger, der gerade wieder mit seinem Smartphone beschäftigt ist, und glaubt, dass die Worte des Polizisten wohl falsch übersetzt worden seien. Andrej fühlt sich alleine.

Am Ende der Befragung erzählt der Polizist etwas von Untersuchungshaft und Gerichtsverhandlung. Der Anwalt klärt ihn auf, dass er keinen festen Wohnsitz in der Schweiz habe und deshalb wegen Fluchtgefahr wohl bis zur Hauptverhandlung in Haft bleiben müsse. Andrej ist wütend. Weil er bei seinen Einbruchdiebstählen unvorsichtig vorgegangen war und etliche Male Spuren hinterlassen hat, macht ihm die Staatsanwältin schwere Tatvorwürfe. Der Haftrichter ordnet drei Monate Untersuchungshaft an. Andrej will sich dagegen wehren, aber der Anwalt sagt, es sei chancenlos.

Den ganzen Tag eingesperrt zu sein, macht Andrej zu schaffen. Zum Glück kann er im Untersuchungsgefängnis schon bald als Kalfaktor arbeiten und etwas Geld verdienen. Er ernährt sich wieder regelmässig und findet genügend Schlaf. Einmal kann er sogar etwas Geld von seinem Pekulium nach Hause schicken.

Jetzt wacht Andrej auf. Das Klopfen an der Türe und die lauten Stimmen müssen ihn geweckt haben. Er muss in den letzten Stunden eingeschlafen sein. Ein Polizist tritt in seine kleine Zelle und drückt ihm ein Dokument in die Hand. Andrej unterzeichnet den Erhalt eines Strafbefehls, der Polizist erzählt etwas von Bewährungsstrafe und nach Hause gehen. Kurze Zeit später wird er in ein anderes Gefängnis verlegt und am nächsten Morgen nach Moldawien ausgeflogen. Von seinem Anwalt hat er nie mehr etwas gehört.

Andrej hat – trotz allem – Glück gehabt. Wenn er heute straffällig würde, wäre er eine ungleich längere Zeit in Untersuchungs- resp. Sicherheitshaft und von Frau und Kindern getrennt. Da ihm als moldawischer Staatsbürger eine obligatorische Landesverweisung nach Art. 66a Abs. 1 StGB droht, hätte er zwar Anspruch auf eine notwendige 43 Verteidigung, über seine Delinquenz und die Straffolgen müsste aber zwingend das Strafgericht beraten und entscheiden. Andrej würde nicht nur bis zur Ausstellung des Strafbefehls durch die Staatsanwaltschaft, sondern Monate im Gefängnis auf seinen rund zweistündigen Prozess vor Gericht warten. Und auf seine Familie. An der Sanktion – einer Bewährungsstrafe – würde sich durch die gerichtliche Beurteilung nichts Entscheidendes ändern. Ob Andrej – wie früher zusammen mit dem Strafbefehl – eine Fernhalteverfügung der Migrationsbehörden erhält oder wie heute eine Landesverweisung durch das Strafgericht, dürfte ihm egal sein. Die Haft bis zum gerichtlichen Prozess – als provisorische Sicherheitsmassnahme – ist trotz Unschuldsvermutung zur Hauptsanktion mutiert: Ein staatlich verordneter Freiheitsentzug ausserhalb des Strafvollzugs.

Vielleicht hat Andrej (nochmals) Glück und kann trotz der rigiden Haftbedingungen während der Monate dauernden Untersuchungs- und Sicherheitshaft im Gefängnis arbeiten und einen Teil seines Pekuliums nach Hause zu seiner Familie schicken. Vielleicht lässt ihn die Gefängnisleitung auch einmal mit seiner Familie telefonieren. Möglicherweise wird Andrej, wenn ihn seine prekäre wirtschaftliche Lage in seinem Heimatland nochmals in die Schweiz treibt, bei Einbruchdiebstählen sorgfältiger vorgehen und sich nicht mehr erwischen lassen. Möglicherweise wird er nie mehr in die Schweiz einreisen.

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von Alain Joset
Joset. Andrej. M. Contralegem 2, 2018.pd
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