Materielle Wahrheit

Marcel Alexander NiggliMaterielle WahrheitVerräterische SpracheContraLegem201828385

Materielle Wahrheit

Marcel Alexander Niggli

83 Es gibt keine materielle Wahrheit.

Kaum ist das gesagt, erhebt sich auch schon wütiges Gebrüll. Ein wahrer Sturm der Entrüsteten: Wie können Sie es wagen! Ziel des gesamten Strafverfahrens ist doch die Suche nach der materiellen Wahrheit. Das können Sie doch in jedem Lehrbuch, jedem Skriptum nachlesen. Die materielle Wahrheit ist unersetzbarer Pfeiler des modernen Strafprozesses und Teil seines Gerechtigkeitsanspruches.

Materielle Wahrheit existiert dort, wo sie nichts nützt, und verschwindet, sobald man sie braucht.

Mag sein. Aber manchmal hilft ja weiter, sich darüber klar zu werden, was wir eigentlich meinen, wenn wir etwas sagen, was wir meinen, wenn wir von materieller Wahrheit sprechen bzw. wovon wir nicht sprechen. Was immer nämlich der Begriff der materiellen Wahrheit meinen könnte, er bezeichnet in erster Linie den Gegensatz zur formellen Wahrheit. Die Dichotomie ist typisch für den Zivilprozess, wo formelle Wahrheit den Sachverhalt bezeichnet, der aufgrund bestimmter prozessrechtlicher Kriterien und Regeln festgestellt wird, im Gegensatz dazu meint materielle Wahrheit den Sachverhalt, wie er sich tatsächlich zugetragen hat.

Im Strafprozessrecht geht die Pflicht zur Erforschung der materiellen Wahrheit auf die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 zurück, was allgemein als grosser Fortschritt betrachtet wurde und wird. Erinnert sei immerhin daran, dass diese Pflicht – überall dort, wo keine anderen Beweismöglichkeiten bestanden – unmittelbar die überragende Bedeutung des Geständnisses begründete (confessio regina probationum). Und dies wiederum führte wie selbstverständlich zur Folter, wenn sich denn die Königin der Beweismittel partout anders nicht einstellen wollte. An der umfassenden Fortschrittlichkeit der Pflicht zur Ermittlung der materiellen Wahrheit lässt sich also durchaus zweifeln, wenn nicht gar verzweifeln, doch lassen wir das.

Vorliegend soll nicht der unfruchtbare Streit zwischen objektiver Wahrheit und postmodernen Zweifeln daran bereichert werden. Wir wollen nicht danach fragen, ob es überhaupt eine Wahrheit gebe und ob wir sie je erkennen können. Wir wollen auch nicht auf die Frage eingehen, ob man je die Wahrheit sagen könne, weil das Erzählen der Wahrheit eben nicht die Wahrheit ist, da es notwendig etwas weglässt, hinzufügt, durch das Erzählen verändert, und nur das unmittelbare Erleben überhaupt je Wahrheit sein und damit erlebt werden könnte, das niemals gesagt oder erzählt werden kann. Auch dies ist nicht unser Thema.

Es geht uns also nicht darum, ob es eine Wahrheit gebe, sondern darum, ob es eine materielle Wahrheit gebe, also eine Form der Wahrheit, die sich von der formellen Wahrheit unter- 84 scheidet. Wir wollen also danach fragen, ob es eine Wahrheit gebe, die nicht von formellen Kriterien abhängt. Denn dies ist doch der eigentliche Sinn des Begriffes der materiellen Wahrheit (oder er soll es zumindest hier sein): Eine Wahrheit, deren Gültigkeit nicht von formellen Kriterien abhängt. Und dies herauszufinden, sollte eigentlich mittels Nachdenkens möglich sein:

Nehmen wir exempli gratia an, es gebe eine materielle Wahrheit, also eine Wahrheit, die ohne Zuhilfenahme formeller Kriterien konstituiert werden bzw. Geltung erlangen könne. Nehmen wir weiter an, dass diese Wahrheit tatsächlich auch von jemandem erkannt und festgestellt werden könne.

Was geschieht, wenn jemand eine Wahrheit erkennt und seine Erkenntnis äussert? Was genau geschieht, wenn jemand behauptet, das grosse Spaghettimonster sei ihm erschienen? Nun, dasselbe wie bei allen Äusserungen: Wir können dem Sprechenden entweder glauben oder eben nicht, d. h. seine Äusserung für wahr hinnehmen oder eben nicht. Glauben wir ihm, so werden wir keinen Beleg für die Wahrheit seiner Äusserung fordern, weil das nicht notwendig ist. Zweifelsfreie Gültigkeit werden seine Aussagen allerdings v.a. in drei Konstellationen erlangen: 1. wenn sich seine Erkenntnis mit der unseren deckt, 2. wenn sie für uns bedeutungslos bleibt, und 3. wenn wir ihm Autorität zuschreiben und seinen Feststellungen kraft dieser Autorität Geltung zukommt.

Eine Wahrheit ist also jedenfalls dann eine materielle Wahrheit, hängt also nicht von formellen Kriterien ab. Sie ist zweifelsfrei gültig, wo sie entweder unstrittig oder gleichgültig ist oder wo sie autoritativ festgestellt wird. Überprüfbarkeit ist nicht notwendig, weil keine Zweifel bestehen.

Zweifeln wir hingegen an der Wahrheit einer Aussage und nehmen ihre Feststellungen nicht einfach hin, sondern hinterfragen sie, so löst sich dadurch das, was materielle Wahrheit war, solange es nicht bezweifelt wurde, sofort in Nichts auf, entpuppt sich als Phantasie. Alleine schon durch die Frage an den Erkennenden, wie er denn diese materielle Wahrheit erkannt habe, zerstört sie notwendig. Sobald er uns nämlich ein Kriterium nennt, durch welches sich die (materielle) Wahrheit von der Unwahrheit unterscheidet, mutiert sie zu einer formellen Wahrheit. Wird nämlich Wahrheit von Unwahrheit mittels eines Kriteriums unterschieden, das eine Überprüfung erlaubt, handelt es sich notwendig nicht mehr um eine materielle, sondern um eine formelle Wahrheit. Denn jede Wahrheit, die überprüfbar sein soll, muss dazu notwendig Kriterien verwenden.

Materielle Wahrheit existiert mithin nur dort, wo keine Zweifel bestehen, sie bleibt also immer und notwendig unüberprüfbar. Sie ergibt sich unmittelbar, von selbst, als fraglose und zweifelsfreie Evidenz, gleich einem Gottesspruch. Sobald aber daran gezweifelt wird und nur schon nach dem Kriterium dieser Wahrheit gefragt wird, verwandelt sich die materielle Wahrheit notwendig und unumgänglich in eine formelle.

Daraus ergibt sich: Wird von materieller Wahrheit gesprochen, so wird dadurch die Gültigkeit einer formellen (also überprüfbaren) Wahrheit in Zweifel gezogen. Dies geschieht paradoxerweise indem auf etwas verwiesen wird, das selbst gerade nicht überprüfbar ist, sei es, weil das Kriterium seiner Überprüfbarkeit nicht offengelegt werden soll, sei es, dass die Gültigkeit der materiellen Wahrheit sich schlicht von der Autorität des Feststellenden ableiten soll. Wer von materieller Wahrheit spricht, nimmt die Rolle eines Priesters ein, dem wir qua seiner Funktion zu glauben haben.

Denn materielle Wahrheit kann nichts anderes meinen, als den autoritativen (nicht zu hinterfragenden) Anspruch auf Geltung einer Feststellung ohne eine Möglichkeit ihrer Überprüfung oder nur schon Kenntnisnahme des massgeblichen Kriteriums ihrer Geltung. Materielle Wahrheit erweist sich als metaphysi- 85 sches, wenn nicht religiöses Konzept. Sie existiert überall dort, wo weder Zweifel noch Dissens bestehen (oder zugelassen werden), mutiert aber zur formellen Wahrheit, sobald die Kriterien ihrer Feststellung bestimmt oder genannt werden. Kurz: Materielle Wahrheit existiert dort, wo sie nichts nützt, und verschwindet, sobald man sie braucht. Wir müssen daher unseren Eingangssatz geringfügig ergänzen:

Es gibt keine überprüfbare materielle Wahrheit.

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Materielle Wahrheit
von Marcel Alexander Niggli
Niggli. Materielle Wahrheit. VS. Contral
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