Editorial 2021-2

Dimitrios KarathanassisNur fünf Minuten...EditorialContraLegem2021248

Nur fünf Minuten...

4Als ich von Marcel Niggli, Chefredakteur und Herausgeber von ContraLegem, angefragt wurde, ob ich Teil der Redaktion von ContraLegem werden wollen würde, benötigte ich keine fünf Minuten, um zuzusagen. Dies mag nach einem Schnellschuss klingen, nach einem Mangel an Abwägung, aber fünf Minuten sind heute in der Mediengesellschaft eine kleine Ewigkeit. Manch einer mag nun schmunzeln, vielleicht widersprechen, von einem Juristen gar eine etwas vertiefte Abklärung verlangen, aber für einen Tweet, der Hunderte auf die Strasse schickt und dazu animiert, Menschen zu attackieren, staatliche und private Gebäude zu stürmen und Strassen zu blockieren, braucht es wahrlich nicht viel länger. Fünf Minuten für eine Entscheidung sind also relativ. Man mag nun zu Recht einwenden, dass persönliche Entscheidungen schon seit je her auch in deutlichen kürzeren Zeitspannen gefällt worden sind, man denke da an die berühmten «Bauchentscheidungen». Was aber für die persönlichen Entscheidungen akzeptabel ist, scheint nun durch die Unmittelbarkeit der Kommunikationsmittel (Stichwort: soziale Medien) auch auf gesellschaftliche Kommunikation zuzutreffen. Die bereits angesprochenen Tweets veranschaulichen das bestens.

Es kann deshalb nicht überraschen, dass die Politik sich krampfhaft bemüht, dem Kommunikationstempo der Mediengesellschaft gerecht zu werden und dass bei politischen Auseinandersetzungen zunehmend Tempo und weniger Inhalt von Bedeutung sind. Nun ist gesellschaftliche Beschleunigung in der Kommunikation kein Phänomen unserer Zeit, Telegramme, Telephon und Faxe haben stets beschleunigende Effekte auf die jeweiligen Gesellschaftsstrukturen ausgeübt. Und an diesen Strom der beschleunigenden Kommunikation hat auch die Politik sich stets orientiert, Wahlkampfkampagnen zum Beispiel am Anfang des 19. Jahrhunderts unterscheiden sich deutlich von den heutigen.

Neu hingegen ist, dass die Justiz sich einspannen lässt in dieses Spiel des Wettlaufs. Freilich, wenn die Politik sich und ihre Kommunikationsmittel ändert, wird auch die Justiz sich nolens volens anpassen (müssen), aber seit nun geraumer Zeit macht sie sich daran, die Funktionsweise der Politik tel quel zu übernehmen. Eine Konzentration auf das Tempo statt auf den Inhalt mag für die Politik dienlich, vielleicht sogar geboten sein, bedeutet jedoch, dass zunehmend der Zweck und nicht die Mittel in den Vordergrund rücken, wenn es darum geht, politische Ziele zu formulieren und zu debattieren. Denn eine zunehmende Konzentration auf das Tempo erlaubt lediglich den beabsichtigten Zweck zu formulieren, während die Erläuterung der Mittel und die kritische Betrachtung des Zweckes Fragen des Inhaltes sind und deshalb nicht seriös im Wettlauf berücksichtigt werden können, weil dafür schlicht die Zeit fehlt und weil die Aufmerksamkeitsspanne des Publikums dafür immer weniger ausreicht. Die Klimadebatte macht das sehr deutlich: das Klima muss gerettet werden und diesem Ziel ist Alles unterzuordnen. Die Diskussion, ob die vorgeschlagenen Mittel (Minderung des CO2-Ausstosses, Subventionierung von Elektroautos, etc.) geeignet 5und angemessen sind, hat kaum eine Chance sich zu entfalten.

Für die Justiz und das Recht allgemein bedeutet dies, dass sie sich zunehmend auf den Zweck konzentrieren und klare rechtliche Institute und Vorgaben, welche die – schnelle – Erreichung des Zweckes bremsen könnten, überspielen. Das Urteil des Bezirksgerichts Lausanne – um bei der Klimadebatte zu bleiben – das die Besetzung einer Bankfiliale durch Aktivisten als rechtfertigenden Notstand geschützt hatte, statt sie wegen Hausfriedensbruch zu verurteilen, ist nur ein prominentes Beispiel (vgl. hierzu unsere Videos 1a und 1b). Die Bezugnahme auf den rechtfertigenden Notstand, dieses Gefühl wird man jedenfalls nicht los, war weniger das Resultat einer sauberen juristischen Auseinandersetzung, sondern erfolgte aus der schieren Notwendigkeit heraus, als Gericht die als politisch und medial richtig empfundene Exkulpation der Jugendlichen irgendwie begründen zu müssen (noch sind wir nicht so weit, dass Urteile unbegründet erlassen werden).

Unbestritten ist, dass Justiz und Recht nie vollständig losgelöst von der Politik sind. Man vergesse nicht, dass die obersten Richter im Land von Parteien vorgeschlagen werden (und politisch zunehmend unter Druck geraten). Problematisch aber ist es, wenn sich Justiz und Recht der Politik so sehr anpassen (man ist geneigt zu sagen: anbiedern), dass die Grenzen politischer Auseinandersetzung und rechtlicher Strukturen verschwimmen. Dies ist freilich kein Plädoyer für eine Justiz und ein Recht, die sich nicht verändern sollen. Sie sollen aber der Politik und der Gesellschaft diejenigen Strukturen vorgeben, von denen wir nach so einiger schlechten Erfahrung in der europäischen Vergangenheit wissen, dass sie Minderheiten schützen, Rechtsstaatlichkeit garantieren und eine Balance bei der Gewichtung von Argumenten anstreben. Zielt man nur auf den Zweck ab, so öffnet sich die Pforte für eine Dynamik, die Maximalforderungen stellt und für Kompromisse keine Zeit hat. Dies, weil Kompromisse eher bei den Mitteln als beim Zweck möglich sind. Dabei bleibt irrelevant, ob der Mangel an Zeit das Symptom einer schnelllebigen Welt ist oder als Mittel zur Diskussionsvermeidung verwendet wird. Werden dann Maximalforderungen noch untermalt mit einem moralischen Anspruch, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen, so wird – trotz oder gerade wegen des Anspruches für alle Menschen Gutes zu tun – ein totalitärer Weg eingeschlagen. Die Hölle ist bekanntlich voll mit Menschen, die Gutes wollten.

Deutlich wird das in fast jeder grösseren politischen Debatte der letzten Monate, sei es in Bezug auf die Klimarettung, auf Frauenrechte, Genderdebatte oder BlackLivesMatter: Die politischen Akteure und die Medien formulieren nicht verhandelbare Maximalforderungen, ersticken Kritik daran im Ansatz und verhindern damit jede kritische Auseinandersetzung. Wer aber Maximalforderungen stellt und einzig den Zweck in den Mittelpunkt politischen Lebens stellt, der zäumt das Pferd vom Schwanze auf. Denn während eine freie Gesellschaft die Vorgaben debattieren sollte, innerhalb derer sich jeder entfalten und seine Chancen ergreifen können soll, erscheinen die jüngsten politischen Diskussionen immer ergebnisorientiert. Bricht man das Ganze herunter auf das Urelement jeder politischen Diskussion, diejenige der Gerechtigkeit und ihres Kernes, der Gleichheit, so zeichnet sich ein Wandel von der Chancengleichheit weg und hin zur Ergebnisgleichheit.

Eine Gesellschaft jedoch, die Ergebnisgleichheit anstrebt ist qua definitione totalitär, weil Gleichheit im Ergebnis keine Entfaltung anderer Interessen zulässt. Alle anderen Ergebnisse werden im besten Fall als lästig, im schlechtesten Fall als Angriff verstanden. Und eine Gesellschaft, die von sich aus Ergebnisgleichheit definiert oder definieren lässt (was sie tun muss, um sie erreichen zu können), muss ausserdem notwendig den Anspruch erheben, 6die absolute Wahrheit und das Gute an sich zu kennen. Denn nur wenn die Wahrheit und das Gute bekannt sind, lässt sich das erwünschte Ergebnis auch legitimieren. Ein für alle zu erreichendes Ergebnis, das nicht auf Wahrheit und dem Guten fusst, wird zwangsläufig durch Willkür delegitimiert, so dass es ins Wanken gerät. Dass die Definition von Wahrheit und Gutem auch der Willkür ausgesetzt ist steht freilich auf einem anderen Blatt Papier.

Verstärkt wird diese Entwicklung dadurch, dass Ergebnisgleichheit es einfacher hat in einer Welt, die alles misst und quantifiziert. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass Entscheidungen – auch politische – zunehmend auf Grundlage dieser Messungen und Quantifizierungen, nämlich durch erhobene Datensätze, getroffen werden. Konkrete Ergebnisse lassen sich messen, quantifizieren und als Datensätze bündeln, während die Frage nach den Chancen immer einer langwierigen Analyse bedarf. Es darf daher nicht verwundern, dass die zunehmende Darstellung menschlichen Handelns in Datensätzen politisch und medial die Ergebnisgleichheit bevorzugt. Messen und pointiert präsentieren ist im Ergebnis leichter verständlich als langwierige Debatten, ob für alle die gleichen Chancen bestehen.

Schliesslich umgeht die Fixierung auf die Ergebnisgleichheit auch die schwierige Auseinandersetzung mit der (persönlichen) Verantwortung. Wenn der Zweck klar formuliert und das angestrebte Ergebnis definiert sind, dann werden persönliches Scheitern wie auch persönlicher Erfolg zweitrangig, denn die Federführung liegt beim Kollektiv. Fragen nach der individuellen Nutzung (gleicher) Chancen und daraus resultierende Konsequenzen werden überflüssig, weil nur das Ergebnis zählt. Das bedingt aber auch, dass dort, wo das Individuum ausschert und das Ergebnis von sich aus nicht erreicht oder nicht erreichen will, das Kollektiv den Anspruch erhebt, einzugreifen. Die Debatte um die Frage, ob Schulkantinen Fleisch anbieten dürfen, zeigt, dass ein solchen Eingreifen erst durch Anreize (Stichwort «nudging») und dann durch Verbote erfolgt.

Tritt man etwas in beobachtende Distanz, so wird deutlich, dass diese politische und zunehmend rechtliche Entwicklung ultimativ auf ein konkretes Resultat hinausläuft: die Umkehrung einer lange bestehenden, im Westen hart erkämpften Ordnung auf den Idealen der Aufklärung. In das Zentrum der Diskussionen rückt immer mehr die Frage nach dem «Wer», nach dem «Akteur» und seinen Eigenschaften. Verdrängt wird dafür die Diskussion nach der Handlung, die Diskussion über die Bewertung einer bestimmen Aktion (oder Unterlassung). Das ist wenig überraschend, weil die Ergebnisfixierung das «Wer» im Vergleich zur Handlung bevorzugt, denn Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, etc.) sind objektivierbarer – und deshalb messbarer – als Handlungen, bei denen das subjektive Element stets Schwierigkeiten bereitet. Wer aber (wieder) anfängt, Menschen – vor allem rechtlich – nach ihren Eigenschaften zu bewerten, kommt nicht drum herum, Kategorien (von Menschen) zu schaffen. Die stetig zunehmende Anzahl an Geschlechtern macht das deutlich und betont (auf eine zwangsläufig diskriminierende Art) paradoxerweise die Frage nach dem Geschlecht statt sie zu überwinden. Werden dann aber politische und mediale Kategorien von Menschen (LGBT-Mitglieder, weisse alte Männer, Frauen, Schwarze, etc.) verrechtlicht, ist der Weg nach Auschwitz endgültig angetreten. Und auch hier gilt: gute Vorsätze geben keine Sicherheit, dort nicht zu landen, sondern erhöhen vielmehr die Gefahr. Wer Menschen in Kategorien einteilt – und sei es nur aus einem noblen Ziel heraus –, der diskriminiert zwangsläufig. Und so laufen wir Gefahr, dass Recht primär nicht mehr Handlungen (oder Unterlassungen) bewertet, sondern die Eigenschaften des Menschen. Als der durch Odysseus erblindete Zyklop ihn schreiend nach seinem Namen fragt, antwortet der nur mit «Outis». Niemand. Und dieses Niemand ist die Grundlage unserer liberalen 7westlichen Zivilisation. Dem Monster werden nicht die Eigenschaften des Menschen entgegengeschmettert, sondern es wird gezwungen, sich mit der Handlung des Individuums zu begnügen und sich mit ihr auseinanderzusetzen. Niemand ist jedermann, und damit irrelevant. Relevant ist die Handlung und nicht umsonst beginnen die Qualen des Odysseus, als er sich in einem Anfall von Grössenwahn dann doch zu erkennen gibt.

Ein in diesem Jahr ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Vavricka and others v. The Czech Republic), das die Impflicht für Kinder in Tschechien stützt (unabhängig von der COVID-Pandemie), zeigt deutlich, dass für die Beantwortung der Frage, ob dem Allgemeinwohl (Impfpflicht zwecks Verhinderung der Ausbreitung einer Krankheit) oder dem Individualinteresse (Recht, die Impfung abzulehnen) Vorzug zu geben ist, zwei Kategorien massgebend waren: Geimpfte vs. Ungeimpfte. Zu Recht wies ein Richters in seiner dissenting opinion darauf hin, dass eine ernsthafte Debatte über die Frage, ob die Ablehnung einer Impfung für nicht-ansteckende Krankheiten sich im selben Masse dem Allgemeinwohl (also der Impfpflicht) unterzuordnen habe wie bei ansteckenden Krankheiten, nicht stattgefunden habe. Im Ergebnis entschied das Gericht anhand der Kategorien geimpft/ungeimpft, aufgrund des angestrebten Ergebnisses, nicht aufgrund der gewählten Mittel. Man denke an die eingangs erwähnten fünf Minuten: sie reichen nie aus, um eine noch so klare Handlung zu bewerten, die subjektiven und objektiven Tatbestände dieser Handlung herauszuschälen, die Kausalität für Schäden oder Gewinne zu prüfen. Fünf Minuten reichen aber mithilfe technischer Mittel aus, um primäre und sekundäre Eigenschaften eines Menschen zu erfassen. Die zentrale Frage dabei bleibt: Wollen wir Rechtsfolgen auf der Grundlage der fünf Minuten? Was für eine persönliche Entscheidung ausreichen mag und auf Intuition beruht, darf nicht Gradmesser eines Rechtssystems werden.

Die Schaffung von Kategorien hat ausserdem die Konsequenz, dass die ihr Zugeordneten als Kollektiv verstanden werden. So geht zum Beispiel die Debatte um die Gleichstellung von Frauen davon aus, dass alle Frauen die gleichen Sorgen und Bedürfnisse hätten. Diese und ähnliche Debatten werden so spitz geführt, dass kaum eine ernsthafte Auseinandersetzung darüber möglich ist, weshalb in Unternehmen viel weniger Frauen als Männer in Kaderpositionen tätig sind. Verlangt wird einfach, dass sich dies künftig ändern müsse. Abgesehen von der Tatsache, dass damit alle Menschen weiblichen Geschlechts als Kollektiv mit identischen Wünschen und Bedürfnissen behandelt werden, zeigt sich darin ein Weltbild, das die Bekleidung einer Kaderposition in einem Unternehmen als das ultimative Ziel beruflicher Verwirklichung darstellt. Als Ergebnis werden nicht nur den Unternehmen Quoten auferlegt, sondern auch den Frauen ein einheitliches und keineswegs unumstrittenes Weltbild als Ideal vorgegeben. Die Debatte um die Gleichstellung der Frauen ist deshalb ein gutes Beispiel, weil sie im Kern eine politische Debatte ist, die nicht die rechtliche Gleichstellung, also die Gleichberechtigung betrifft (die existiert bereits), sondern die gesellschaftliche Gleichstellung der Frau. Dass dafür rechtliche Mittel gefordert werden (cf. Art. 734f OR) ändert daran nichts, sondern zeigt bloss deutlich, dass das Recht (gleiche Rechte für alle, was bereits verwirklicht ist), politisch instrumentalisiert wird, um Ergebnisgleichheit auf gesellschaft(srecht)licher Ebene zu erreichen (ebenso viele Männer wie Frauen in bestimmten Kaderpositionen). Nicht umsonst werden diese Quoten dann auch am stärksten von Frauen abgelehnt, die bereits Kaderpositionen bekleiden. Das Leistungsprinzip als inhärenter Teil jeder Debatte um Chancengleichheit weicht hier einer mit Vehemenz geforderten, aber auf das Geschlecht des Kaders reduzierten Ergebnisgleichheit. Wollte man ausserdem konsequent sein, so müsste man sich die Frage stellen, warum eine 50/50-Quote in Kaderpositionen nicht auch in anderen Berufen gelten sollte – und warum sie 8denn überhaupt nur für Führungspositionen, und nicht für alle Ebenen zu verwirklichen sei.

Schliesslich bedeutet die Abkehr von den Idealen der Aufklärung auch, dass nun Moral vor Recht tritt. Denn Aufklärung mag in einer kollektivistischen Welt nicht mehr en vogue sein, immerhin aber liefert sie das ethische und weltanschauliche Fundament, das einen liberalen Rechtsstaat erst ermöglicht. Lehnt man die Ideale der Aufklärung ab, so müsste man zumindest auch den Mut aufbringen, den liberalen Rechtsstaat abzulehnen und eine auf Eigenschaften statt auf Handlungen orientierte Werteordnung einzufordern. Staaten, die als Vorbilder dienen, gibt es genüge, vergangene, aber auch gegenwärtige. Ob die sich diskriminiert fühlenden Gruppen in diesen Modellen/Staaten besser aufgehoben wären, darf freilich bezweifelt werden. Unbehagen bereitet jedoch die Tatsache, dass die kollektivistischen Strömungen im Westen einhergehen mit dem Erstarken kollektivistischer Ordnungen in China, Russland und der unmittelbaren Peripherie Europas und es ist nur Ironie der Geschichte, dass die kollektivistisch orientierte Moral, die unsere politischen Debatten durchdringt, die Kerkoporta ist, durch das totalitäre Gedankengut in die liberale Werteordnung des Westens eindringt.

Dimitrios Karathanassis

Zürich, im Sommer 2021

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Nur fünf Minuten..., Editorial, ContraLegem 2021/2, S.4-8
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