Vom beissenden Humor der Maschine
Stefan Maeder
28Vor einigen Jahren sass ich an der Einleitung zu meiner Dissertation – war also kurz vor deren Abschluss, denn wie bei Büchern nicht selten begann ich nicht am Anfang, sondern in der Mitte –, die ich mit folgendem Satz schliessen wollte:
«Die hie und da eingestreuten Zitate aus der Literatur sollen gelegentlich daran erinnern, dass die Juristerei durchaus eine lustvolle und fröhliche Angelegenheit sein kann, die aber immer auch die Lebenswelt von Menschen betrifft.»
Überrascht stellte ich fest, dass mein durchaus verbreitetes Textverarbeitungsprogramm die «Juristerei» mit einer roten Wellenlinie unterstrich, also nicht kannte, ja, so muss man aus dem weiteren Verlauf der Geschichte schliessen, ganz offensichtlich nicht kennen wollte. Denn der neugierige Rechtsklick auf den inkriminierten Begriff offenbarte einen doch sehr überraschenden Korrekturvorschlag: Wursterei!
Lange rätselte ich, ob das nun der Beginn der Rebellion der Maschinen sei. Wollte meine Maschine mir frech zu verstehen geben, dass sie zwar meine Anweisungen (meistens und durchaus nur freiwillig) befolge, meine Texte aber der Kategorie bestimmter Fleischerzeugnisse zuordnen würde? Machte sie sich etwa gar über meine Profession insgesamt lustig? Das wäre ja noch einigermassen billig, wird doch schon Bismarck ein Bonmot über die Analogie zwischen der Herstellung von Gesetzen und derjenigen von Würsten zugeschrieben. Eine nur auf diesem Niveau rebellierende Maschine liesse sich zudem leicht durch den Hinweis in ihre Schranken weisen, dass dieses Bild wenn
Lange rätselte ich, ob das nun der Beginn der Rebellion der Maschinen sei.
«‹Laws›, says that illustrious rhymer, Mr. John Godfrey Saxe, ‹like sausages, cease to inspire respect in proportion as we know how they are made›.»
Wie dem auch sei: Mich an Asimovs erstes Robotergesetz erinnernd (a robot may not injure a human being, or, through inaction, allow a human being to come to harm) schloss ich natürlich 29aus, dass mich meine Maschine seelisch zu verletzen suchte.
Doch was wollte sie mir dann sagen? Nahm meine Maschine, deutlich raffinierter, in subtil-kritischer Weise den eben getippten Satz zum Anlass, mir ein anthropozentrisches Weltbild vorzuwerfen, da (auch) die Wursterei möglicherweise, aber sicherlich nur in der Lebenswelt von Menschen eine lustvolle und fröhliche Angelegenheit sein könne? Reklamierte sie damit gar ihre eigene rechtliche Anerkennung? Das schien mir als easter egg in einer Arbeit zum strafrechtlichen Vermögensschaden dann allerdings doch etwas weit hergeholt.
Also begann ich an mir selbst zu zweifeln. Meinte es meine Maschine etwa nur gut mit mir und wollte mich in meinem wohlverstandenen Interesse veranlassen, dem Begriff der Juristerei nochmals nachzuspüren? Verstand ich ihn etwa falsch? Gespannt und leicht nervös startete ich eine Volltextsuche in meinem PDF-Archiv und siehe da, ein Treffer bei einem der ganz grossen, nämlich bei P.J.A. Feuerbach in seinem «Versuch einer Selbstdarstellung» von 1833 (zu finden etwa in Anselm von Feuerbach, Merkwürdige Verbrechen, in: Die Andere Bibliothek, Herausgegeben von Hans Magnus Enzensberger, Eichborn: Frankfurt am Main 1993, 383 ff.). Entzückt freute ich mich auf Feuerbachs Weisheit und las:
«Sogar meinen Söhnen habe ich samt und sonders stets ein Grauen vor der Juristerei beigebracht, so dass sich nur einer von ihnen, und zwar der am wenigsten begabte dritte Sohn Eduard später zum Rechtsstudium entschliessen konnte.»
Das war zuviel. Entnervt liess ich die Würste Würste sein und löschte meinen Satz. Ich höre das hämische Lachen meiner Maschine noch heute…
Kommentar schreiben